Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Networkinvest (Stand: 23.02.1998)

1. Allgemeines / Vertragsabschluß

1.1. Für alle Lieferungen und Leistungen und auch ebenso für künftige gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.

1.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1.3. Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen. Insoweit ist die Firma Networkinvest auch zu Änderungen der Leistungen in dem Umfang berechtigt, wie sie dem Käufer zur bestmöglichen Auftragserledigung zumutbar ist.

1.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und können bei einer späteren Auftragserteilung um 15% über – bzw. unterschritten werden, ohne daß es einer besonderen Mitteilung an den Kunden bedarf.

1.5. Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Waren durch den Kunden zustande. Wir behalten uns das Recht vor, eine schriftliche Auftragsbestätigung zu verlangen.

1.6. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma Networkinvest.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Versandes der Ware. Bei Lieferungen aufgrund von Abrufverträgen ist der Zeitpunkt der Versendung der jeweiligen Warenlieferung maßgeblich.

2.2. Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen von Zöllen, Einfuhr- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftungen etc. notwendig werden, bleiben vorbehalten.

2.3. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten und der gesetzlichen MwSt. ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstigen Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2.4. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Networkinvest über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wird berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

2.5. Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir berechtigt, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtlieferung haften wir nicht.

2.6. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist die Firma Networkinvest berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an die Firma Networkinvest Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 50,- DM zu bezahlen. Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann die Firma Networkinvest den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen und ein Schaden nicht entstanden sind

2.7. Wir behalten uns das Recht vor, eine schriftliche Auftragsbestätigung zu verlangen.

2.8. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

2.9. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Käufers sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

3. Lieferfrist

3.1. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.

3.2. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

3.3. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

3.4. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrungen sowie von und nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlicher oder behördlicher Anordnung (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Im Falle nicht zu vertretender Lieferverzögerungen sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages den Vertrag zu kündigen und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Weiterhin verlängert sich die Lieferfrist in diesem Fall für die Restlieferung um 2 Monate ab Wegfall des Lieferhindernisses. Die Haftung der Firma Networkinvest für die Lieferverzögerung oder einer daraus erwachsenen Vertragskündigung ist ausgeschlossen.

3.5. Geraten wir in Verzug mit der Lieferung, bestehen Schadensersatzansprüche nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

4.1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.

4.2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versandt beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.3. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verläßt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Auf schriftliches Verlangen oder nach eigenem Ermessen versichern wir die Ware auf kosten des Kunden.

4.4. Bei der Zusendung von Warengegenständen und anderen Teilen an die Firma Networkinvest trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko bis zum Eintreffen bei der Firma Networkinvest sowie sämtliche anfallenden Transportkosten.

5. Umtausch bzw. Rücknahme

5.1. Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein Umtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen. Aus lizenzrechtlichen Gründen ist Umtausch oder Rücknahme jedweder Software nicht möglich. Eine Reklamationsbearbeitung können wir nur bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen der Firma Networkinvest und ihrer Zulieferanten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Rücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

6.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Verkaufssache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Verkaufssache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen Verarbeiteten Gegenständen zu Zeit der Verarbeitung.

6.4. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller und anteilmäßig Miteigentum zu übertragen.

6.5. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Dies gilt nicht für den Fall, daß sich der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber der Firma Networkinvest in Verzug befindet. Der Besteller tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung oder allen sonstigen Rechtsgründen (Versicherung / unerlaubte Handlung) in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

6.6. Die Firma Networkinvest ermächtigt den Kunden widerruflich, die an sie abgetreten Forderungen in eigenem Namen einzubeziehen.

6.7. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet auf das Eigentum der Firma Networkinvest hinzuweisen, und diese umgehend zu unterrichten. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware weitestmöglich abzuwehren.

7. Gewährleistung / Haftungsausschluß

7.1. Wir gewährleisten für eine Dauer von 6 Monaten ab Lieferdatum, daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien. Gebrachte Ware wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft.

7.2. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus uneigener oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für die unsachgemäße Lagerung, den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung sowie den Anschluß an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die Aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programmsoftware und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Gründe nicht ursächlich für die gerügten Mängel sind.

7.3. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung mit der Firma Networkinvest oder durch Personen vornehmen läßt, dir nicht von autorisiert worden sind.

7.4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im Kaufmännische Bereich gelten ergänzend die §§ 377,387 HGB.

7.5. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das Gerät bzw. Teil versehen mit einer genauen Fehlerbeschreibung, der Angaben der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins i der Originalpackung an die Firma Networkinvest zu senden. Ohne diese Mitwirkung kann sich die Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verzögern.

7.6. Stellt sich bei der Überprüfung die Fehlerfreiheit des Gerätes oder Teiles heraus, so ist der Käufer verpflichtet, eine Aufwandsentschädigung von pauschal 70,- DM zu entrichten, die gesondert in Rechnung gestellt wird. Der Firma Networkinvest bleibt vorbehalten, einen darüberhinausgehenden Aufwand zu berechnen und geltend zu machen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwandes vorbehalten.

7.7. Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens dreimal fehl, so ist der Käufer seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufvertrages zu verlangen.

7.8. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar enthalten sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1,4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir den Verlust vorsätzlich oder grob Fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß eine Datensicherung erfolgt ist, so daß die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7.9. Schadensersatzansprüche können in Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

8.1. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurses- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses Mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über die Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. In diesem Fall werden alle noch offenen Rechnungen sofort fällig und wir können alle weiteren Lieferungen von der Erbringung einer Vorauszahlung, einer schuldnerischen Bankbürgschaft oder anderer Sicherheit abhängig machen.

8.2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich indem Falle, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

9. Software, Literatur

9.1. Bei der Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstige Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt er Käufer deren Geltung ausdrücklich an. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

 

10. Sonstige Schadensersatzansprüche

10.1. Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß oder etwaigen anderen verschuldungsabhängigen Anspruchsgrundlagen haftet die Firma Networkinvest nur, soweit ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

11. Verwendung von Kundendaten

11.1. Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbedingungen mit den Kunden betreffen, entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

12. Ausfuhrgenehmigung

12.1. Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

13.1. Als Erfüllungsort für alle beidseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährleistungsansprüche wird Dresden vereinbart.

13.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechtes, wird als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel und Schecklagen Dresden vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

13.3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.

13.4. Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder anderen rechtlichen Beziehungen mit der Firma Networkinvest gilt das Recht der Bundesrepublik als zwingend vereinbart.