Allgemeine Geschäftsbedingungen
Networkinvest – Inh. Markus Braune
Anton-Weck-Straße 9 · 01159 Dresden · Stand: 02.05.2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Networkinvest, Inh. Markus Braune, Anton-Weck-Straße 9, 01159 Dresden, insbesondere für IT-Dienstleistungen, Beratung, Wartung, Managed Services, Fernwartung, Vor-Ort-Service, Handel mit Hardware und Software, Webhosting, Domainverwaltung, DNS, E-Mail-Dienste, SSL-Zertifikate, Cloud- und Microsoft-365-Dienstleistungen sowie sonstige damit zusammenhängende Leistungen.
1.2 Diese AGB gelten vorrangig gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Networkinvest ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn Networkinvest in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Wartungsverträge, Auftragsverarbeitungsverträge oder Lizenzbedingungen von Herstellern und Drittanbietern gehen diesen AGB vor.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebote von Networkinvest sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, durch Annahme eines Angebots, durch Beginn der Leistungserbringung, durch Bereitstellung von Zugangsdaten, durch Freischaltung einer Leistung oder durch Lieferung der Ware zustande.
2.3 Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, der Wartungs- oder Servicevertrag oder eine sonstige Leistungsbeschreibung.
2.4 Technische Angaben, Produktbeschreibungen, Leistungsdaten, Abbildungen und Herstellerangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit vereinbart wurden.
2.5 Networkinvest ist berechtigt, Leistungen technisch anzupassen oder gleichwertige Komponenten einzusetzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.
2.6 Kostenschätzungen und Aufwandsschätzungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde. Erkennt Networkinvest, dass der voraussichtliche Aufwand erheblich überschritten wird, wird der Kunde informiert.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Unterlagen, Passwörter, Lizenzen, Datensicherungen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereit.
3.2 Der Kunde sorgt dafür, dass seine Systeme, Daten, Softwarestände, Lizenzen und Zugriffsrechte rechtmäßig genutzt werden dürfen.
3.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
3.4 Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Verzögerungen durch fehlende Freigaben oder fehlende Erreichbarkeit verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
3.5 Vor Eingriffen in IT-Systeme, Updates, Migrationen, Reparaturen oder Konfigurationsänderungen ist der Kunde verpflichtet, eine aktuelle und vollständige Datensicherung vorzuhalten, sofern Networkinvest nicht ausdrücklich mit der Datensicherung beauftragt wurde.
§ 4 Preise, Abrechnung und Zahlung
4.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Versandkosten, Reisekosten, Spesen, Herstellergebühren, Lizenzkosten und sonstiger Nebenkosten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet, sofern kein Festpreis vereinbart wurde. Reisezeiten, Vor-Ort-Einsätze, Notfalleinsätze, Arbeiten außerhalb üblicher Geschäftszeiten und Expressleistungen können gesondert berechnet werden.
4.3 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung oder im Vertrag kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.
4.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Networkinvest berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucher beträgt der gesetzliche Verzugszins für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zusätzlich kann bei Verzug eines Nichtverbrauchers eine Verzugspauschale von 40,00 EUR verlangt werden.
4.5 Networkinvest darf weitere Leistungen, Lieferungen, Lizenzerneuerungen, Wartungsarbeiten oder Supportleistungen zurückhalten, solange der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
4.6 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Networkinvest anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 5 Lieferung, Termine und Teilleistungen
5.1 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde notwendige Informationen, Freigaben, Zugänge oder Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig bereitstellt.
5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Herstellerverzögerungen, Ausfällen von Vorlieferanten, Streik, behördlichen Maßnahmen, Energieausfällen, Internetstörungen, Cyberangriffen trotz angemessener Schutzmaßnahmen oder sonstigen nicht von Networkinvest zu vertretenden Ereignissen verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
5.4 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
5.5 Beim Versand geht die Gefahr im unternehmerischen Geschäftsverkehr auf den Kunden über, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben wurde.
§ 6 Hardware, Reparaturen und Rücksendungen
6.1 Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Networkinvest.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.
6.3 Rücksendungen, Reparaturaufträge und Reklamationen müssen eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung, Kontaktdaten, Seriennummern und vorhandene Zugangsdaten enthalten, soweit diese für die Bearbeitung erforderlich sind.
6.4 Stellt sich bei einer Prüfung heraus, dass kein Mangel vorliegt oder der Fehler nicht von Networkinvest zu vertreten ist, kann Networkinvest den entstandenen Prüf- und Bearbeitungsaufwand berechnen.
6.5 Rücknahme oder Umtausch mangelfreier Ware erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung. Geöffnete, aktivierte, registrierte oder kundenspezifisch beschaffte Ware ist von der freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.
§ 7 Software, Lizenzen und Herstellerbedingungen
7.1 Für Software, Cloud-Dienste, Microsoft 365, Betriebssysteme, Virenschutz, Backupsoftware, Fachanwendungen und sonstige digitale Produkte gelten ergänzend die Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters.
7.2 Networkinvest vermittelt oder liefert Softwarelizenzen grundsätzlich im Rahmen der vom Hersteller vorgegebenen Lizenzmodelle. Der Kunde ist für die Einhaltung der Lizenzbedingungen, Nutzerzahlen, Nutzungsarten und Laufzeiten verantwortlich, sofern Networkinvest nicht ausdrücklich mit Lizenzmanagement beauftragt wurde.
7.3 Software, Lizenzschlüssel, digitale Produkte, Cloud-Abonnements und aktivierte Subscriptions sind nach Bereitstellung, Aktivierung oder Registrierung grundsätzlich von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte bestehen oder der Hersteller eine Rückgabe zulässt.
7.4 Änderungen von Preisen, Funktionen, Lizenzmodellen, Vertragsbedingungen, Speichergrenzen, Sicherheitsfunktionen oder Verfügbarkeiten durch Hersteller oder Cloud-Anbieter kann Networkinvest an den Kunden weitergeben, soweit sie nicht von Networkinvest zu vertreten sind.
7.5 Bei digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen können Aktualisierungs- und Sicherheitsupdatepflichten bestehen, insbesondere im Verbrauchergeschäft. Soweit Networkinvest nicht selbst Hersteller oder Anbieter des digitalen Produkts ist, richten sich Updates, Supportzeiträume und Sicherheitsaktualisierungen grundsätzlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
§ 8 Managed Services, Wartung und Support
8.1 Managed Services, Wartung, Monitoring, Patchmanagement, Backupüberwachung, Endpoint-Schutz, Microsoft-365-Administration und ähnliche laufende Leistungen werden nur in dem Umfang geschuldet, der ausdrücklich vereinbart wurde.
8.2 Ohne besondere Vereinbarung schuldet Networkinvest keine 24/7-Betreuung, keine garantierten Reaktionszeiten, keine permanente Überwachung und keine garantierte Systemverfügbarkeit.
8.3 Vereinbarte Reaktionszeiten sind keine Wiederherstellungszeiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
8.4 Wartung und Support erfolgen während der üblichen Geschäftszeiten von Networkinvest, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.5 Notfall-, Wochenend-, Feiertags- oder Abendleistungen erfolgen nur nach Verfügbarkeit und können mit Zuschlägen berechnet werden.
8.6 Managed Services reduzieren IT-Risiken, können aber keinen vollständigen Schutz vor Ausfällen, Datenverlust, Schadsoftware, Angriffen, Fehlbedienung, Sicherheitslücken, Herstellerfehlern oder Ausfällen von Drittanbietern garantieren.
8.7 Der Kunde bleibt für organisatorische und interne Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich, insbesondere sichere Passwörter, Freigaben, Benutzerrechte, Schulung der Mitarbeiter, interne Prozesse und die Meldung verdächtiger Vorgänge.
§ 9 Microsoft 365, Cloud- und Drittanbieterleistungen
9.1 Bei Microsoft 365, Cloud-Hosting, Domains, SSL-Zertifikaten, E-Mail-Diensten, Backupdiensten, Securitydiensten und sonstigen Drittanbieterleistungen tritt Networkinvest je nach Vereinbarung als Reseller, Vermittler, Administrator, technischer Dienstleister oder Vertragspartner auf.
9.2 Für Verfügbarkeit, Leistungsumfang, Änderungen, Preise, Kündigungsfristen, Speichergrenzen, Supportbedingungen und Datenschutzbedingungen von Drittanbietern gelten zusätzlich deren Bedingungen.
9.3 Ausfälle, Einschränkungen oder Änderungen von Drittanbieterleistungen, die Networkinvest nicht zu vertreten hat, begründen keine Haftung von Networkinvest.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten, Administratorrechte und Multi-Faktor-Authentifizierung sorgfältig zu schützen. Schäden durch unsichere Passwörter, weitergegebene Zugangsdaten oder fehlende interne Sicherheitsmaßnahmen trägt der Kunde, soweit Networkinvest diese nicht zu vertreten hat.
9.5 Domainregistrierungen, SSL-Zertifikate und Cloud-Abonnements können von Vorgaben der jeweiligen Registries, Zertifizierungsstellen oder Anbieter abhängen. Networkinvest haftet nicht für Ablehnungen, Sperrungen oder Änderungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Networkinvest liegen.
§ 10 Webhosting, Domains, DNS, E-Mail und SSL-Zertifikate
10.1 Networkinvest erbringt Leistungen im Bereich Webhosting, Domainregistrierung, Domainverwaltung, DNS-Verwaltung, E-Mail-Dienste, SSL-Zertifikate und damit zusammenhängende technische Dienstleistungen nur in dem jeweils vereinbarten Umfang.
10.2 Bei Domainregistrierungen und Domainverwaltungen gelten ergänzend die Bedingungen der jeweils zuständigen Registrierungsstellen, Registrare, Vergabestellen und sonstigen Drittanbieter.
10.3 Networkinvest schuldet die Beantragung, Verwaltung oder technische Betreuung einer Domain nur nach Maßgabe des jeweiligen Auftrags. Eine erfolgreiche Registrierung ist nur möglich, wenn die gewünschte Domain verfügbar ist und keine rechtlichen oder technischen Hindernisse bestehen.
10.4 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm gewünschten Domainnamen, Inhalte, Kennzeichen, Marken, Firmennamen, E-Mail-Adressen und Webseiten keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
10.5 Networkinvest nimmt keine rechtliche Prüfung von Domains, Marken, Unternehmenskennzeichen, Impressum, Datenschutztexten, Webseiteninhalten, Shop-Inhalten oder sonstigen Veröffentlichungen des Kunden vor, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart ist.
10.6 Der Kunde ist verpflichtet, für Domainregistrierungen richtige, vollständige und aktuelle Kontaktdaten bereitzustellen. Änderungen sind Networkinvest unverzüglich mitzuteilen.
10.7 Networkinvest haftet nicht für den Verlust einer Domain, wenn dieser durch unrichtige Kundendaten, verspätete Zahlung, fehlende Mitwirkung, abgelaufene Registrierungsfristen, Verstöße gegen Vergabebedingungen oder Maßnahmen von Registries, Registraren, Behörden oder Gerichten verursacht wurde und Networkinvest dies nicht zu vertreten hat.
10.8 Domains, Hostingpakete, SSL-Zertifikate, E-Mail-Postfächer, DNS-Dienste und sonstige laufende Dienste werden für die jeweils vereinbarte Laufzeit bereitgestellt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten für diese Dienste die Laufzeit- und Verlängerungsregelungen nach § 16.2 dieser AGB. Ergänzend gelten die Produktbedingungen und Vorgaben der jeweiligen Drittanbieter, Registries, Registrare oder Zertifizierungsstellen.
10.9 Die Verlängerung von Domains, SSL-Zertifikaten, Hostingpaketen, E-Mail-Diensten oder sonstigen laufenden Diensten kann von der rechtzeitigen Zahlung durch den Kunden abhängig gemacht werden. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung oder keine fristgerechte Kündigung, kann es zur automatischen Verlängerung, Sperrung, Nichtverlängerung, Löschung oder Rückgabe an die jeweilige Vergabestelle kommen, soweit Networkinvest dies nicht zu vertreten hat.
10.10 Bei Webhosting schuldet Networkinvest keine bestimmte dauerhafte Verfügbarkeit, Geschwindigkeit, Speicherperformance, E-Mail-Zustellbarkeit oder Suchmaschinenplatzierung, sofern keine ausdrückliche Service-Level-Vereinbarung getroffen wurde.
10.11 Technisch notwendige Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Störungen, Angriffe, Ausfälle von Rechenzentren, Netzbetreibern, Registries, Registraren, Zertifizierungsstellen, DNS-Diensten oder sonstigen Drittanbietern können die Verfügbarkeit vorübergehend beeinträchtigen. Networkinvest wird zumutbare Maßnahmen zur Störungsbeseitigung treffen, soweit die Störung im Verantwortungsbereich von Networkinvest liegt.
10.12 Der Kunde ist für die Inhalte seiner Webseiten, Datenbanken, E-Mail-Postfächer, Dateien, Skripte, Shops, CMS-Systeme und sonstigen gespeicherten Daten selbst verantwortlich.
10.13 Der Kunde darf die bereitgestellten Dienste nicht für rechtswidrige Inhalte, Spam, Phishing, Schadsoftware, Angriffe, Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen, strafbare Inhalte oder sonstige missbräuchliche Zwecke verwenden.
10.14 Networkinvest ist berechtigt, Inhalte, Webseiten, E-Mail-Dienste, Domains oder Hostingzugänge vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen, Sicherheitsrisiken, Schadsoftware, Spamversand, Angriffe, Überlastungen oder Verstöße gegen Vertragspflichten bestehen. Dies gilt insbesondere, wenn die Sperrung erforderlich ist, um Schäden für Networkinvest, andere Kunden, Dritte oder die technische Infrastruktur abzuwenden.
10.15 Der Kunde ist verpflichtet, von ihm betriebene Anwendungen wie CMS-Systeme, Shops, Plugins, Themes, Skripte und sonstige Software aktuell zu halten, sofern Networkinvest nicht ausdrücklich mit deren Wartung beauftragt wurde.
10.16 Wird Networkinvest mit der Wartung von Webseiten, CMS-Systemen oder Hostingumgebungen beauftragt, bestimmt sich der Umfang der Wartung nach dem jeweiligen Vertrag. Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet Networkinvest keine fortlaufende Prüfung sämtlicher Inhalte, Plugins, Sicherheitslücken, Logdateien oder Formulare.
10.17 Datensicherungen von Hostingdaten, Webseiten, Datenbanken und E-Mail-Postfächern erfolgen nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist oder Bestandteil des jeweiligen Hostingpakets ist. Der Kunde bleibt verpflichtet, eigene Sicherungen wichtiger Inhalte vorzuhalten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
10.18 Nach Vertragsende ist Networkinvest berechtigt, Hostingdaten, E-Mail-Postfächer, Webseiten, Datenbanken und sonstige gespeicherte Inhalte nach Ablauf einer angemessenen Frist zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder anderslautenden Vereinbarungen bestehen.
10.19 Bei einem Anbieterwechsel unterstützt Networkinvest den Kunden auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung bei Domaintransfer, AuthInfo, DNS-Umstellung, E-Mail-Migration oder Datenexport, soweit dies technisch möglich ist und keine offenen Forderungen entgegenstehen.
10.20 E-Mail-Dienste hängen von zahlreichen technischen Faktoren ab, insbesondere DNS, MX-Einträgen, SPF, DKIM, DMARC, Blacklists, Spamfiltern, Empfängerservern, Versandvolumen und Inhalten der jeweiligen Nachricht. Networkinvest schuldet keine garantierte Zustellung einzelner E-Mails, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Für Ablehnungen, Filterungen oder Verzögerungen durch fremde Mailserver, Spamfilter, Blacklists oder fehlerhafte Angaben des Kunden haftet Networkinvest nur, soweit Networkinvest diese zu vertreten hat.
§ 11 Datensicherung und Datenwiederherstellung
11.1 Der Kunde ist grundsätzlich selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, sofern Networkinvest nicht ausdrücklich mit Backup, Backupüberwachung oder Datenwiederherstellung beauftragt wurde.
11.2 Wird Networkinvest mit Backupleistungen beauftragt, richtet sich der geschuldete Leistungsumfang nach der jeweiligen Vereinbarung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet Networkinvest keine regelmäßige manuelle Prüfung einzelner Sicherungsinhalte und keine garantierte Wiederherstellbarkeit jedes einzelnen Datenbestands.
11.3 Der Kunde ist verpflichtet, Networkinvest unverzüglich über fehlgeschlagene Sicherungen, Warnmeldungen, Speicherplatzprobleme, geänderte Systeme oder sonstige backuprelevante Änderungen zu informieren, soweit diese nicht von Networkinvest überwacht werden.
11.4 Bei Datenverlust haftet Networkinvest nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB und nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
§ 12 Abnahme von Werkleistungen
12.1 Soweit Leistungen als Werkleistungen einzuordnen sind, insbesondere Installationen, Migrationen, Einrichtung von Servern, Netzwerken, Microsoft-365-Tenants, Firewalls oder individuellen Konfigurationen, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Kunden.
12.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn Networkinvest die Leistung bereitgestellt und den Kunden zur Abnahme aufgefordert hat und der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen wesentliche Mängel in Textform benennt.
12.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
12.4 Produktivnutzung gilt als Abnahme, sofern der Kunde nicht unverzüglich wesentliche Mängel rügt.
§ 13 Mängelrechte
13.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
13.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu gelieferter Hardware, Softwaredatenträgern und sonstigen beweglichen Sachen zwölf Monate ab Ablieferung, soweit gesetzlich zulässig.
13.3 Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Garantie, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.4 Bei gebrauchten Waren kann gegenüber Unternehmern eine kürzere Verjährung oder ein Ausschluss der Mängelhaftung individuell vereinbart werden, soweit gesetzlich zulässig.
13.5 Bei berechtigten Mängeln ist Networkinvest zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Networkinvest durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
13.6 Der Kunde hat Networkinvest eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
13.7 Kein Mangel liegt vor bei Schäden oder Störungen durch unsachgemäße Nutzung, Fremdeingriffe, fehlerhafte Bedienung, nicht freigegebene Änderungen, ungeeignete Umgebung, Stromprobleme, Überspannung, Feuchtigkeit, Schadsoftware, unsichere Passwörter, fehlende Updates, Drittanbieterfehler oder nicht von Networkinvest gelieferte Komponenten, sofern Networkinvest diese Umstände nicht zu vertreten hat.
§ 14 Haftung
14.1 Networkinvest haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei übernommenen Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Networkinvest nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
14.3 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
14.4 Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht eine Haftung nach Ziffer 14.1 besteht.
14.5 Für Datenverlust haftet Networkinvest nur, soweit der Kunde ordnungsgemäße, aktuelle und verwertbare Datensicherungen vorgehalten hat oder Networkinvest ausdrücklich mit entsprechender Datensicherung beauftragt war.
14.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Networkinvest.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
15.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von Networkinvest.
15.2 Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Networkinvest.
15.3 Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags an Networkinvest ab. Networkinvest nimmt die Abtretung an.
15.4 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde Networkinvest unverzüglich zu informieren.
15.5 Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt für Networkinvest. Entsteht dadurch eine neue Sache, erwirbt Networkinvest Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Gegenstände.
§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung bei laufenden Leistungen
16.1 Laufzeiten und Kündigungsfristen für Wartungsverträge, Managed Services, Cloud-Abonnements, Microsoft-365-Lizenzen, Domains, SSL-Zertifikate, Hostingpakete und sonstige wiederkehrende Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
16.2 Für Domains, DNS-Dienste, Webhosting, E-Mail-Postfächer, SSL-Zertifikate und vergleichbare laufende Dienste gilt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn der jeweilige Dienst nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Für sonstige laufende Dienstleistungen ohne gesonderte Vereinbarung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Gegenüber Verbrauchern gilt die automatische Verlängerung nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
16.3 Hersteller-, Domain-, Lizenz-, Hosting- oder Cloudlaufzeiten können abweichende Mindestlaufzeiten, Verlängerungen oder Kündigungsfristen haben. Diese gelten ergänzend, soweit sie dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilt wurden oder dem jeweiligen Produkt erkennbar zugrunde liegen.
16.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit erheblichen Zahlungen in Verzug ist, notwendige Mitwirkung dauerhaft verweigert oder Leistungen missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt.
§ 17 Datenschutz und Vertraulichkeit
17.1 Networkinvest verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und zur Durchführung der Vertragsbeziehung.
17.2 Soweit Networkinvest im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
17.3 Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in seinen Systemen, Anwendungen und Cloud-Diensten, soweit Networkinvest nicht selbst Verantwortlicher ist.
17.4 Networkinvest ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer, Hersteller, Cloud-Anbieter, Rechenzentren, Distributoren oder Dienstleister einzusetzen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen und datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden.
17.5 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
§ 18 Zugangsdaten, Fernwartung und Systemzugriffe
18.1 Der Kunde erlaubt Networkinvest den Zugriff auf Systeme, Daten und Anwendungen nur in dem Umfang, der zur Leistungserbringung erforderlich ist.
18.2 Fernwartungen erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden oder aufgrund bestehender Wartungs-, Administrations- oder Managed-Service-Vereinbarungen.
18.3 Der Kunde ist verpflichtet, Networkinvest unverzüglich zu informieren, wenn Zugänge entzogen, Passwörter geändert, Mitarbeiter ausgeschieden oder Berechtigungen angepasst werden müssen.
18.4 Networkinvest darf Zugangsdaten sicher dokumentieren, soweit dies für laufende Betreuung, Support oder Administration erforderlich und vereinbart ist.
§ 19 Schutzrechte und Arbeitsergebnisse
19.1 Konzepte, Dokumentationen, Skripte, Konfigurationen, Vorlagen, technische Beschreibungen und sonstige Arbeitsergebnisse von Networkinvest dürfen vom Kunden für eigene interne Zwecke genutzt werden, soweit sie bezahlt wurden und nichts anderes vereinbart ist.
19.2 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der Zustimmung von Networkinvest, sofern keine zwingenden gesetzlichen Rechte bestehen.
19.3 Rechte an Standardsoftware, Open-Source-Komponenten, Herstellerdokumentationen und Drittanbieterprodukten richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 20 Exportkontrolle und rechtswidrige Nutzung
20.1 Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass gelieferte Hard- und Software, Cloud-Dienste, Verschlüsselungstechnik oder sonstige Leistungen nicht entgegen Exportkontroll-, Sanktions- oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften verwendet oder weitergegeben werden.
20.2 Der Kunde darf Leistungen von Networkinvest nicht für rechtswidrige Inhalte, Angriffe, Spam, Schadsoftware, Verletzung von Schutzrechten oder sonstige rechtswidrige Zwecke nutzen.
20.3 Bei begründetem Verdacht rechtswidriger Nutzung darf Networkinvest Leistungen sperren oder zurückhalten, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist.
§ 21 Rücktritt, Stornierung und Annahmeverzug
21.1 Nimmt der Kunde bestellte Ware oder vereinbarte Leistungen nicht ab, gerät er in Annahmeverzug oder storniert er einen Auftrag ohne rechtlichen Grund, kann Networkinvest Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
21.2 Bei kundenspezifisch beschaffter Hardware, Software, Lizenzen, Cloud-Abonnements, SSL-Zertifikaten, Domains, Hostingpaketen oder Sonderbestellungen ist eine Stornierung nach Bestellung nur möglich, soweit Networkinvest selbst gegenüber Lieferanten, Herstellern oder Anbietern kostenfrei stornieren kann.
21.3 Networkinvest kann bei berechtigtem Rücktritt oder berechtigter Stornierung eine angemessene Aufwandspauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 22 Schlussbestimmungen
22.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.2 Erfüllungsort ist Dresden, soweit gesetzlich zulässig.
22.3 Gerichtsstand ist Dresden, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Networkinvest ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
22.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.